"Beim Öffnen schlug den Beamten schon ein extremer Verwesungsgeruch entgegen. Dabei kamen die Schlangenköpfe zum Vorschein, die zum Verzehr gedacht waren", beschreibt Marie Müller, Sprecherin des Hauptzollamts München.
Da die Schlangenköpfe aus tierseuchenrechtlichen Gründen nicht einfuhrfähig waren, wurden diese sofort vernichtet. Der andere Teil der Sendung beinhaltete diverse "Non-Food-Artikel", die freigegeben werden konnten.
Zusatzinformation: Den tierseuchenrechtlichen Regelungen unterliegen neben lebenden Tieren, wie z.B. Nutzvieh und Haustiere, auch Erzeugnisse, die von Tieren gewonnen werden. Zu diesen Erzeugnissen zählen z.B. Rohstoffe und Abfälle von Tieren, Fleisch, aber auch Milch und Milchprodukte.
Artikelfoto: Hauptzollamt München