Bei seiner Durchsuchung wurden dann Unterlagen aufgefunden, wonach er sich in der Schweiz aufgehalten hat und dort aus einer psychiatrischen Klinik abgängig war.
Durch Fingerabdruckvergleich wurde festgestellt, dass in Deutschland zwei Haftbefehle gegen den unter Aliaspersonalien registrierten Gambier bestehen. Wegen eines Vergehens gegen das Aufenthaltsgesetz war eine Geldstrafe in Höhe von 670 Euro, ersatzweise 60 Tage Haft zu vollstrecken. Außerdem bestand gegen den Mann ein befristetes Einreiseverbot für die Bundesrepublik.
Der Mann wurde der Uniklinik Freiburg zugeführt , von wo aus eine Einweisung ins Zentrum für Psychiatrie in Emmendingen erfolgte.
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