Kantone

Flums SG - Neue Details zum Gewaltdelikt

(Bildquelle: polizeiticker)

Am Montag, um 10 Uhr, hat die Kantonspolizei St. Gallen eine Medienkonferenz zum Gewaltdelikt in Flums abgehalten. Die dort bekannt gemachten Informationen fasst die Kantonspolizei in dieser Medienmitteilung zusammen.

Ausführungen Sigi Rüegg zum örtlichen und zeitlichen Ablauf der Gewalttat

Gestern Abend, um ca. 20.05 Uhr, trat der mutmassliche Täter von hinten an ein Ehepaar heran, welches mit ihrem achtmonatigen Kleinkind im Kinderwagen auf dem Postplatz unterwegs war. Mit einem Beil verletzte der mutmassliche Täter die Frau und den Mann. Dabei fiel das achtmonatige Kind aus dem Kinderwagen. Es wurde vom mutmasslichen Täter nicht verletzt.

Passanten, welche mit ihrem Auto am Postplatz vorbeifuhren, wurden auf das Geschehen aufmerksam. Sie griffen sehr beherzt ein und versuchten, den mutmasslichen Täter wegzudrängen. Dabei wurden sie ebenfalls verletzt.

Der mutmassliche Täter entwendete in der weiteren Folge das Auto der beiden helfenden Personen und fuhr in allgemeine Richtung Walensee davon. An der Ganischastrasse verursachte er einen Selbstunfall. Er liess das völlig demolierte Auto stehen und ging zu Fuss in unbekannte Richtung weiter.

Schliesslich tauchte der mutmassliche Täter bei der Agrola-Tankstelle auf und ging dort gegen zwei Personen vor, welche in ihren Autos sassen. Diese wurden verletzt, konnten aber in den Tankstellenshop flüchten.

Sich in der Nähe befindliche Polizisten im Fahndungseinsatz wurden auf die Hilferufe vor der Tankstelle aufmerksam und reagierten sofort. Sie trafen den mutmasslichen Täter an, als dieser wiederum ein Auto entwenden wollte. Auf die Anordnungen der Polizisten reagierte der mutmassliche Täter nicht, auch wollte er sich einer Festnahme entziehen. Der mutmassliche Täter konnte erst nach einem Taser- und Schusswaffeneinsatz festgenommen werden.

Bei der Tankstelle stellte die Kantonspolizei St. Gallen ein Beil sicher. Es dürfte sich um die mutmassliche Tatwaffe handeln.

Ausführungen Stephan Ramseyer zum mutmasslichen Täter

Beim mutmasslichen Täter handelt es sich um eine 17-jährige, männliche Person mit lettischer Staatsbürgerschaft. Er kam im Juni 2013, im Rahmen eines Familiennachzuges, in die Schweiz. Er ist seither in Flums wohnhaft und besitzt die Aufenthaltsbewilligung B. Der 17-Jährige befindet sich in einer Berufslehre. Bis gestern hat sich der 17-Jährige nicht strafbar gemacht.

Eine Person der Jugendarbeit meldete im Juni 2017 der Kantonspolizei St. Gallen ein auffälliges Verhalten des jungen Mannes. Aufgrund dieser Mitteilung wurde die Kriseninterventionsgruppe des Schulpsychologischen Dienstes des Kantons St. Gallen beigezogen.

Im September 2017 erfolgte eine Mitteilung der Berufsschule, wonach der Jugendliche Anspielungen auf Gewalt geäussert habe. Daraus resultierte in Absprache mit der Kantonspolizei St. Gallen eine Gewalteinschätzung der Krisenintervention. Zum damaligen Zeitpunkt konnte keine akute Gefährdung von Drittpersonen festgestellt werden. Da damals kein strafbares Handeln des Jugendlichen vorlag, eröffnete die Staatsanwaltschaft keine Strafuntersuchung.

Der mutmassliche Täter wird voraussichtlich heute durch die Staatsanwaltschaft einvernommen. Ihm wird Untersuchungshaft wegen mehrfacher versuchter Tötung und mehrfacher Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz eröffnet.

Ausführungen Stefan Kühne zum Taser- und Schusswaffeneinsatz der Polizei und zum Brand

In diesem Zusammenhang wurden erste Beweiserhebungen durchgeführt. So wurden die eingesetzten Waffen (Taser und Schusswaffen der Polizei) sichergestellt. Bezüglich eines möglichen Strafverfahrens gegen die beteiligten Polizisten gilt folgende Besonderheit:

Vor einer allfälligen Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft gegen die betreffenden Mitarbeiter der Kantonspolizei St. Gallen wird vorab die Anklagekammer des Kantonsgerichts St. Gallen über die sogenannte Ermächtigung an die Staatsanwaltschaft zur Eröffnung eines Strafverfahrens entscheiden. Dieses Vorgehen sieht die Gesetzgebung in sämtlichen Fällen vor, wo darüber befunden werden muss, ob sich Mitarbeitende der Kantonsverwaltung allenfalls strafbar gemacht haben könnten.

Der kleine Brand konnte bereits vor dem Eintreffen der Feuerwehr durch Bewohner gelöscht werden. Ob ein Zusammenhang zwischen dem Brand und den Gewaltdelikten besteht, kann noch nicht beurteilt werden und muss noch geprüft werden. Die Untersuchungen zur Brandursache werden durch Brandermittler und den Spezialisten des Kompetenzzentrums Kriminaltechnik der Kantonspolizei St.Gallen, vorgenommen.

Artikelfoto: Kapo St. Gallen