Kantone

Flughafen Zürich ZH - Automatisierte Passkontrolle

Die Kantonspolizei Zürich startet am 27. September 2017 in Zusammenarbeit mit der Flughafen Zürich AG den Pilotbetrieb mit automatisierten Passkontrollen in der Lokaleinreise am Flughafen Zürich.

Seit Ende 2008 wird das Schengen-Assoziierungsabkommen in der Schweiz umgesetzt. Gemäss diesem Staatsvertrag dürfen an den Grenzen zu anderen Schengen-Staaten keine systematischen Personen-Grenzkontrollen durchgeführt werden. Da die Schweiz von anderen Schengen-Staaten umgeben ist, gibt es auf dem Land und auf dem Wasser keine Personenkontrollen mehr an der Grenze.

An den Grenzen zu Drittstaaten muss demgegenüber jede Person kontrolliert werden, welche diese Grenze überschreitet. Eine blosse Stichprobenkontrolle genügt nicht. Die Landesflughäfen mit Flügen von und nach Drittstaaten bilden Schengen-Aussengrenzen. Am Flughafen Zürich passieren mehr Personen die Schengen-Aussengrenze als an allen anderen Schengen-Aussengrenzen der Schweiz zusammen.

Nutzung freiwillig

Automatisierte Passkontrollen, wie sie nun auch am Flughafen Zürich eingeführt werden, sollen dem Passagier ermöglichen, eine moderne Technologie nutzen und dadurch den Grenzübertritt speditiv absolvieren zu können, ohne dass die Sicherheit beeinträchtigt wird. Voraussetzung ist dafür ein gültiger biometrischer E-Pass. Zudem müssen die Passagiere Bürger der Schweiz oder eines EU- beziehungsweise EWR-Staates und mindestens 18 Jahre alt sein. Die Nutzung der automatisierten Passkontrollschleuse beim Grenzübertritt ist freiwillig - allen Passagieren stehen weiterhin die herkömmlichen Passkontrollschalter zur Verfügung.

Ab Ende September 2017 werden bei der Einreise versuchsweise acht automatisierte Passkontrollschleusen eingesetzt. Sie sind mit einer speziellen Signaletik beschriftet und befinden sich neben den bestehenden Passkontrollschaltern in der Passkontrollhalle bei der Lokaleinreise im Airside Center. Das Ergebnis des mehrmonatigen Pilotbetriebs dient einerseits als Grundlage für den späteren Entscheid über die Installation automatisierter Passkontrollschleusen auch bei der Ausreise; anderseits geht es darum, das System laufend weiterzuentwickeln, um dann im Verlauf des kommenden Jahres den Entscheid über die definitive Einführung zu treffen.

Die Kosten für die Erweiterung der Passkontrollhalle und die Installation der zusätzlichen Schalter und Schleusen belaufen sich auf rund acht Millionen Schweizer Franken. Diese Kosten werden von der Flughafenbetreiberin, dem Kanton Zürich und dem europäischen Fonds für die innere Sicherheit (ISF Fonds) gemeinsam getragen.

Die Projektleitung der automatisierter Passkontrollschleusen obliegt der Kantonspolizei; weil das Grenzwachtkorps die Einführung ebensolcher am Flughafen Genf beabsichtigt, wurde es von Anfang an, insbesondere bei der Erstellung des Pflichtenhefts, in die Planung einbezogen. Die Grenzkontrolle am Flughafen Zürich ist aber nach wie vor ausschliesslich Aufgabe der Kantonspolizei.

Die automatisierte Passkontrolle im Detail

Schritt 1: Auflegen des biometrischen Passes auf den Passleser der Schleuse und warten, bis sich die Eingangstüre öffnet.

Schritt 2: Während des Betretens der Schleuse erfolgt die biometriegestützte Vergleichsprüfung zwischen dem Gesichtsbild (live-Aufnahme) und dem im biometrischen Pass gespeicherten elektronischen Gesichtsbild. Parallel zur biometriegestützten Gesichtsprüfung werden die Passdaten im Fahndungsregister überprüft.

Schritt 3: Sind Fotoabgleich und Passprüfung in Ordnung, öffnet sich die Ausgangstüre, und der Reisende verlässt die Schleuse. Falls zusätzliche Abklärungen nötig sind, erfolgt eine manuelle Nachkontrolle durch die Polizei. Nach dem Verlassen der Schleuse werden die während der Kontrolle eingelesenen Biometriedaten wieder gelöscht. Es werden keine Personendaten gespeichert.

Der ganze Vorgang wird aus einem Nachkontrollschalter von der Polizei überwacht und im Bedarfsfall unterstützt.

Artikelfoto: Kapo Zürich