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Flughafen Zürich: Halbjahresergebnis zu den grenzpolizeilichen Aktivitäten

Die Flughafenpolizei hat im ersten Halbjahr 2016 weniger Personen die Einreise in die Schweiz verweigert als in der Vergleichsperiode des Vorjahres. Die Zahl der Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz verharrte auf dem Niveau der Vorperiode.

Bei der Grenzkontrolle an der Schengen-Aussengrenze wurde 342 (383) Personen die Einreise in die Schweiz nicht gewährt. Hierbei handelt es sich um Personen, denen die Einreise verweigert werden musste, da sie die Einreisevoraussetzungen entsprechend dem Ausländergesetz nicht erfüllten. Dies zum Beispiel weil sie ungenügende oder keine Reisedokumente auf sich hatten. Zudem konnten insgesamt 2'610 (2'122) polizeilich gesuchte Personen ermittelt werden.

Wegen Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz verzeigte die Kantonspolizei Zürich 732 (733) Personen an die zuständige Amtsstelle. 135 (187) Personen trugen gefälschte oder ihnen nicht zustehende Reisedokumente auf sich. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf Fälschungen von Identitätskarten.

Trotz grossen Bemühungen der Schengen-Staaten bei der Entwicklung fälschungssicherer Reisedokumente sind nach wie vor Dokumente im Umlauf, welche die heutigen Sicherheitsstandards bei weitem nicht erreichen. Dank modernster Technik ist die Kantonspolizei Zürich jedoch in der Lage, gefälschte Dokumente rasch und effektiv zu erkennen.