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Erwitte NRW - Betrunkene Geisterfahrerin auf der A44

Am späten Dienstagabend haben mehrere Autofahrer einen Geisterfahrer auf der A44 bei Erwitte gemeldet. Die betrunkene Fahrerin wendete noch auf der Autobahn und hielt schließlich am Seitenstreifen an.

Etwa gegen 21.55 Uhr klingelten die Telefone im Sekundentakt bei der Einsatzleitstelle im Kreis Soest. Mehrere Autofahrer berichteten von einem Falschfahrer auf der A 44 in Richtung Kassel. Auf dem linken Fahrstreifen - aus Sicht des Geisterfahrers war es der rechte - fuhr der schwarze VW Golf in Richtung Dortmund. Mehrere Autos und Lkw mussten ausweichen. Glücklicherweise kam es zu keinem Zusammenstoß.

Ersten Erkenntnissen zufolge wendete das Auto nach einigen Kilometern auf der Autobahn und fuhr nun in die "richtige" Richtung. Allerdings nicht weniger auffällig. Mit starken Schlangenlinien nutzte der vormalige Falschfahrer nun fast die gesamte Breite der Autobahn. Schließlich hielt der Golf an.

Als die Kollegen das Auto kontrollierten, stieg ihnen ein auffälliger Geruch in die Nase. Eine auf dem Beifahrersitz liegende Vodka-Flasche erhärtete ihren Verdacht.

Führerschein abgenommen

Den Führerschein der sichtlich alkoholisierten Fahrerin stellten die Beamten sicher. Zudem wurden der 58-jährigen Münsteranerin Blutproben entnommen.

Obwohl die Irrfahrt der Frau keinen schlimmen Verkehrsunfall bewirkte, wies ihr Auto frische Unfallschäden auf. Die Suche nach dem möglichen Unfallort dauert an.

Das rät Ihnen die Polizei:

  • Kommt Ihnen tatsächlich ein Geisterfahrer entgegen, versuchen Sie auf keinen Fall, ihn auf eigene Faust aufzuhalten! Bringen Sie sich nicht in Gefahr und bleiben Sie stattdessen ruhig.
  • Drosseln Sie deutlich das Tempo und machen Sie den Geisterfahrer durch "Lichthupe" und Warnblinklicht auf sich aufmerksam.
  • Halten Sie Abstand zum Geisterfahrer und zu benachbarten Fahrzeugen.
  • Ist der Geisterfahrer vorbeigefahren, informieren Sie schnellstmöglich die Polizei über die Notrufnummer 110. Halten Sie dafür zum Beispiel auf dem nächsten Rastplatz. Melden Sie der Polizei möglichst genaue Informationen zu Streckenabschnitt, Fahrtrichtung und Fahrzeug des Geisterfahrers.
  • Fahren Sie möglichst weit rechts auf dem rechten Fahrstreifen, aber nicht auf dem Seitenstreifen. Dieser muss für den Notfall zum Ausweichen frei bleiben.

Artikelfoto: stevepb (CC0 Creative Commons) - (Symbolbild)