Im Verlaufe einer Lasergeschwindigkeitsmessung auf der St. Gallerstrasse wurde um 10.45 Uhr ein Personenwagen mit einer Geschwindigkeit von 127 km/h anstelle der erlaubten 80 km/h gemessen und angehalten.
Bei der Kontrolle des 21-jährigen Schweizers stellte sich heraus, dass er bereits in der Nacht auf Donnerstag seinen Führerausweis auf Probe auf der Stelle abgeben musste, da er sein Fahrzeuge unter Drogeneinfluss gelenkt hatte. Zuständig für die Strafuntersuchung ist die Staatsanwaltschaft Winterthur / Unterland.
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