Kantone

Düsseldorf (D) - Staatsanwalt fordert härteres Urteil für Pauls Peiniger

Der deutsche Hilfskoch Werner C. wurde Anfang Dezember 2016 wegen Missbrauchs des 12-jährigen Paul aus Solothurn SO zu fünf Jahren Haft verurteilt. Nun fordert die Staatsanwaltschaft eine härtere Strafe.

Mitte Juni letzten Jahres verschwand das 12-jährige Opfer aus Solothurn spurlos. Nach achttägiger Suche wurde der Schüler bei dem 35-jährigen Angeklagten, Werner C. aus Düsseldorf, gefunden. Der Junge wurde von Werner C. während dieser Zeit mehrfach schwer sexuell missbraucht.

Im Dezember hatte die Staatsanwaltschaft bei der Verhandlung im Dezember zehn Jahre Haft sowie die Unterbringung in der Psychiatrie für den Sexualstraftäter beantragt. Das Landgericht Düsseldorf verurteilte Werner C. jedoch nur zu fünf Jahren Haft mit Einweisung in eine Klinik. Da die Staatsanwaltschaft das Strafmass in diesem Fall für nicht angemessen hält, wird der Fall an die höhere Instanz gehen.

Hohe Rückfallgefahr beim Täter

Bei Werner C. wurde durch einen Gutachter eine Rückfallgefahr höchsten Grades festgestellt. Daher hat das Landgericht Düsseldorf den Angeklagten nicht nur zu fünf Jahren Haft verurteilt, sondern auch angeordnet, dass dieser unbefristet in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen wird. Diese darf er erst wieder verlassen, wenn er als nicht mehr gefährlich eingestuft werden kann. Das könnte für ihn unter Umständen einen lebenslangen Aufenthalt bedeuten.

Bis zu Verhandlung im Gefängnis

Noch ist unklar, wann der Fall vor dem deutschen Bundesgericht neu verhandelt wird. Auf jeden Fall bleibt Werner C. bis zu diesem Zeitpunkt im Gefängnis. Erst nach einem endgültigen, rechtskräftigen Urteil wird er in einer Psychiatrie untergebracht.

Artikelfoto: Alexas_Fotos (CC0 Public Domain) - (Symbolbild)