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Diessenhofen TG - Mit acht geschützten Königspythons über die Grenze

(Bildquelle: polizeiticker)

Am Samstag haben Grenzwächter im Kofferraum eines Fahrzeuges acht Königspythons entdeckt. Die artengeschützten Tiere wurden beschlagnahmt.

Am Samstag kontrollierten Grenzwächter im Grenzraum des Kantons Thurgau ein Fahrzeug, das zuvor über den Grenzübergang Diessenhofen in die Schweiz eingereist war. Im Kofferraum des in der Schweiz immatrikulierten Fahrzeuges stellten sie in Styroporkisten acht Königspythons fest.

Artengeschützte Tiere für den Handel bestimmt

Gemäss Abklärungen beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) unterliegen diese Tiere dem Artenschutz und benötigen entsprechende Zertifikate sowie eine Bewilligung des BLV. Beides konnte der Fahrzeuglenker, ein 56-jähriger Deutscher, nicht vorweisen. Er gab an, dass er diese Tiere in der Schweiz züchte und sie verkaufen wollte.

Die acht Königspythons wurden auf Verfügung des BLV beschlagnahmt. Ein Strafverfahren wurde durch das BLV eingeleitet.

Geschützte Königspythons

Die Königspython ist nach Anhang II CITES geschützt. Das bedeutet, dass der Handel mit diesen Exemplaren bewilligungs- und kontrollpflichtig ist. CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) ist eine Handelskonvention mit dem Ziel, die Tier- und Pflanzenpopulation unserer Welt nachhaltig zu nutzen und zu erhalten. Mittlerweile befinden sich mehr als 5'000 Tier- und 30'000 Pflanzenarten in den CITES-Anhängen.

Artikelfoto: Eidgenössische Zollverwaltung