Kantone

Deutscher (42) brettert mit 200 km/h durch sechs Kantone

Nach einer Raserfahrt durch sechs Kantone konnte ein 42 Jahre alter Mann aus Deutschland erst durch eine Polizeisperre im Tessin TI gefasst werden. Jetzt wandert er ins Gefängnis.

Ein 42-jähriger Raser wandert hinter Gitter. Am Montag hat das Kantonsgericht in Lugano den Deutschen zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt. Der Mann war mit bis zu 200 km/h über die Autobahn A2 gebrettert und hat im Gotthard-Strassentunnel zehn Mal überholt.

Weil die Strafe nur zum Teil bedingt ausgesprochen wurde, muss der Verurteilte nur für ein Jahr ins Gefängnis. Das teilte die Tessiner Staatsanwaltschaft zu Wochenbeginn auf Anfrage von "20 Minuten" mit. Sie bestätigte damit eine Meldung des Tessiner Fernsehens "RSI".

Durch sechs Kantone gerast

Die massiven Geschwindigkeitsübertretungen liegen schon eine Weile zurück. Sie fanden im Sommer 2014 statt. Mit seiner Raserfahrt setzte der Verkehrssünder das Leben anderer fahrlässig aufs Spiel. Der Prozess in Lugano fand in seiner Abwesenheit statt.

Im Kanton Solothurn startete die Rasertour des 30-Jährigen. Diese setzte er schliesslich in den Kantonen Fribourg, Bern, Luzern und Nidwalden fort. Letzten Endes konnte er vor dem Ceneri-Tunnel bei Sant'Antonino im Kanton Tessin durch eine Polizeisperre gestoppt werden.

Zehn Mal im Gotthard-Strassentunnel überholt

Aufgrund seines Tempos legte er die Strecke von Göschenen im Kanton Uri bis dorthin in 40 Minuten zurück - in der Regel werden für die rund 90 Kilometer eine Stunde benötigt. Um die hohe Geschwindigkeit zu erreichen, überholte der Mann unter anderem zehn Mal im Gotthard-Strassentunnel - nota bene während der Hauptferienzeit!

Zudem riskierte er auch im Piumogna-Tunnel bei Faido im Kanton Tessin mehrere Überholmanöver. Zu diesem Zeitpunkt verfügte dieser aufgrund von Bauarbeiten für den gesamten Verkehr nur über eine Fahrspur.

Taxichauffeur geprellt

Nachdem der Raser von der Kantonspolizei Tessin angehalten wurde, begab sich der deutsche Staatsbürger mit einem Taxi nach Como (I), schreibt die Tessiner Staatsanwaltschaft. Die Fahrt mit dem Taxi zu bezahlen kam für den 40-Jährigen offenbar nicht in Frage. Die Fahrtkosten blieb er dem Fahrer schuldig und suchte anschliessend das Weite.