Bei Verkehrskontrollen wurden zwei Fahrzeuglenker angehalten, welche unter Drogen, bzw. unter Alkoholeinfluss fuhren. Bei dem einen Lenker wurde zudem noch festgestellt, dass ihm einige Stunden zuvor im Kanton St. Gallen der Führerausweis abgenommen wurde, weil er unter Alkoholeinfluss sein Fahrzeug lenkte. Ein Motorradlenker muss sich wegen verschiedener Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz verantworten. Unter anderem entsprach das Motorrad nicht den gesetzlichen Vorschriften.
Trotz des garstigen Wetters und der kühlen Temperaturen hielten sich viele Personen im Freien auf, was zu zahlreichen Lärmklagen führte.
Die weiteren Einsätze betrafen Sachbeschädigungen, Tätlichkeiten und Hilfeleistungen gegenüber der Bevölkerung.
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