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Chur GR - Lernfahrer ohne Begleitperson

Die Stadtpolizei Chur hat über das vergangene Wochenende einen 23-jährigen Lernfahrer ohne Begleitperson und einen 50-jährigen Lenker wegen Fahrens in alkoholisiertem Zustand zur Anzeige gebracht..

Am Sonntag um 2:25 Uhr hielt die Stadtpolizei anlässlich einer Verkehrskontrolle einen 23-jährigen Fahrzeuglenker an. Dabei konnte der Lenker einen gültigen Lernfahrausweis vorweisen, führte jedoch die für Lernfahrten erforderliche Begleitperson nicht mit sich. Am Samstag kurz nach Mitternacht wurde ein 50-jähriger alkoholisierter Autolenker kontrolliert. Ihm wurde ein mehrstündiges Fahrverbot auferlegt. Beide Lenker werden verzeigt. Zwei Gastwirte werden wegen Verstössen gegen das Gastwirtschaftsgesetz der Stadt Chur zur Anzeige gebracht.

Am Samstagnachmittag bat ein Fahrzeuglenker die Stadtpolizei Chur um Hilfe, weil er mit dem Auto in einer Waschanlage blockiert sei und nicht ausfahren könne. Auf Hinweis des Waschanlagenbetreibers konnte der Lenker mit wenigen Handgriffen aus seiner misslichen Lage befreit werden.

Weitere Einsätze der Stadtpolizei betrafen Tätlichkeiten, Nachtruhestörung, eine renitente Person, ein Brandalarm und verschiedene Hilfeleistungen, wobei eine verwirrte und leicht unterkühlte Person ins Kantonsspital Graubünden überführt werden musste. 

Artikelfoto: Symbolbild