Kurz vor 14 Uhr stellten die Polizisten bei einem Chauffeur eines in Deutschland immatrikulierten Fahrzeugs Alkoholsymptome fest. Nach der Durchführung einer beweissicheren Atemalkoholprobe wurde gegen den 49-jährigen Deutschen ein Fahrverbot für die Schweiz ausgesprochen und er musste ein Bussendepositum zu Handen der Staatsanwaltschaft Innerschwyz hinterlegen.
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