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Bristen UR - Wiederinbetriebnahme der Standseilbahn geplant

(Bildquelle: polizeiticker)

Seit gestern Mittwoch laufen die Vorbereitungsarbeiten, um die Standseilbahn des Kraftwerks Amsteg wieder in Betrieb zu nehmen.

Spezialisten der Firma Garaventa AG und der Firma Frey AG arbeiten in den kommenden Tagen daran, die Bahn betriebsbereit zu machen. Besteht die Bahn die nötigen technischen Tests, kann die Betriebsbewilligung durch die interkantonale Kontrollstelle für Seilbahnen und Skiliftanlagen (IKSS) erteilt werden.

Voraussichtlich ab Mittwoch, 15. März 2017, dient in diesem Fall die rund 400 Meter lange Standseilbahn als Notverbindung für Bristen und stellt ab diesem Zeitpunkt den Personen- wie auch einen Teil des Gütertransports sicher. Die Seilbahn überwindet dabei mit einer maximalen Steigung von 92 Prozent innert rund 5 Minuten 220 Höhenmeter.

Ab dem Wasserschloss bis ins Dorf Bristen wird weiterhin ein Shuttleservice betrieben. Für grosse Lasten wird nach Bedarf die Luftbrücke der Armee sowie privater Unternehmen aufrechterhalten. Für den Unterhalt des Fussweges von Bristen nach Amsteg ist auch der Zivilschutz im Einsatz. Für Nottransporte steht weiterhin die Rega bereit. Heute Donnerstag, 9. März 2017, hat die Schweizerische Post erstmals wieder die Post zugestellt.

Arbeiten laufen mit Hochdruck weiter

An der Schadenstelle wird weiterhin intensiv gearbeitet. Aktuell wird die Abbruchstelle mit Spritzbeton sowie mit Verankerungen gesichert. Die Arbeiten laufen auch am Wochenende - teilweise auch in der Nacht - ununterbochen weiter. Sobald die Abrissstelle vollständig gesichert ist, wird mit der Räumung des immer noch verschütteten unteren Abschnitts der Bristenstrasse begonnen.

Vorschusskredit von der Finanzkommission bewilligt

Der Antrag des Regierungsrats für einen Vorschusskredit in der Höhe von 1,3 Mio. Franken wurde gestern Mittwoch, 8. März 2017, von der landrätlichen Finanzkommission gutgeheissen. Damit stehen die Gelder für die ersten Notmassnahmen sowie die Sicherungsarbeiten an der Bristenstrasse bereit.

Genauere Angaben zu den Kosten der Instandstellung der Bristenstrasse sind erst möglich, wenn das Sanierungsprojekt ausgearbeitet ist.

Drohnenflugverbot über der Baustelle

Um die Arbeiten und Helikopterflüge im Bereich der Bristenstrasse nicht zu gefährden, gilt ab sofort im gesamten Luftraum der Bristenstrasse ein Drohnenflugverbot. Ein Verstoss durch Eindringen in die Luftsäule wird unverzüglich geahndet. Es besteht die Möglichkeit, für begründete Ausnahmefälle ein Gesuch an die Baudirektion Uri zu stellen.

Artikelfoto: Hans (CC0 Public Domain) - (Symbolbild)