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Bern BE - Grenzwächter muss sich für Totgeburt einer Syrierin verantworten

(Bildquelle: polizeiticker.ch)

Am 22. November 2017 beginnt in Bern die Hauptverhandlung vor dem Militärgericht 4 gegen einen Angehörigen des Grenzwachtkorps. Ihm wirft die Anklage vor, den Tod des ungeborenen Kindes einer Syrierin verschuldet zu haben, die sich auf der Durchreise von Frankreich nach Italien befand.

Ab dem 22. November 2017 findet in Bern die Hauptverhandlung des Militärgerichts 4 gegen einen Angehörigen des Grenzwachtkorps statt. Der Auditor wirft ihm vor, für den Tod des ungeborenen Kindes einer Syrierin verantwortlich zu sein. Sie gehörte einer Gruppe von Flüchtlingen an, die sich am 4. Juli 2014 auf der Durchreise von Frankreich nach Italien befand. Von Vallorbe bis Domodossola befand sich die Gruppe in der Obhut des schweizerischen Grenzwachtkorps.

Die Verhandlung beginnt am Mittwoch, 22. November 2017, 08.30 Uhr, im Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Speichergasse 12 in Bern. Die Hauptverhandlung ist öffentlich. Sie ist auf drei Tage angesetzt. Das Militärgericht 4 wird von Oberst Alberto Fabbri präsidiert.

Artikelfoto: succo (CC0 Creative Commons) - (Symbolbild)