In der Folge richtete die Staatsanwaltschaft eine spezielle E-Mailadresse (meldung.2269@stawa.bs.ch) für Anfragen von Personen ein, welche die Befürchtung hatten, durch den Sicherheitsassistenten abgefragt worden zu sein. Bis Mitte Juli 2017 gingen rund 190 Anfragen ein; in einem Fall wurde eine Abfrage durch den Sicherheitsassistenten festgestellt. Zugleich wurden rund 160 Personen angeschrieben, welche von dem Sicherheitsassistenten ohne dienstliche Veranlassung abgefragt worden waren.
Die umfangreiche Untersuchung der Staatsanwaltschaft wurde zwischenzeitlich abgeschlossen. Sie ergab keine Hinweise, dass der Beschuldigte dem Amtsgeheimnis unterliegende Daten an Dritte weitergegeben hat oder einer nachrichtendienstlichen Tätigkeit nachgegangen ist.
Die Staatsanwaltschaft hat hingegen einen Strafbefehl wegen mehrfachem Amtsmissbrauch gemäss Art. 312 Strafgesetzbuch erlassen. Sofern dieser nicht angefochten wird, erlangt er in 10 Tagen in Rechtskraft.
Artikelfoto: Kantonspolizei Basel-Stadt - (Symbolbild)