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Basel-Stadt BS - Serien-Vergewaltiger Markus W. wird doch noch verwahrt

(Bildquelle: polizeiticker)

Das Bundesgericht hat die Verwahrung von Markus W. im zweiten Anlauf doch noch bestätigt. Er gilt als einer der gefährlichsten Triebtäter der Schweiz.

Markus W. ist ein mehrfach rückfällig gewordener Sexualstraftäter aus dem Kanton Basel-Stadt. Das Bundesgericht hat das Urteil des kantonalen Appellationsgerichts gegen den notorischen Vergewaltiger bestätigt - im zweiten Anlauf. 

Bereits zum zweiten Mal hatte sich das Appellationsgericht mit diesem Fall auseinandergesetzt. Ende 2014 wurde der Serien-Straftäter in der erstinstanzlichen Verurteilung noch zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren wegen mehrfacher sexueller Nötigung und einfacher Körperverletzung verurteilt. Selbiges tat es mit der lebenslänglichen Verwahrung, die vom Strafgericht angeordnet wurde.

Bedingungen für gewöhnliche Verwahrung erfüllt

Nach der Beschwerde von Markus W. hob das Bundesgericht die lebenslängliche Verwahrung auf. Als Grund wurde angegeben, dass die gesetzlichen Voraussetzungen dafür nicht erfüllt waren.

Daraufhin wiesen die Lausanner Richter die Angelegenheit nochmals an das Appellationsgericht zurück. Jetzt ist dieses zum Schluss gekommen, dass zumindest die Bedingungen für eine gewöhnliche Verwahrung erfüllt sind. Auch gegen dieses im Sommer 2016 ausgesprochene Urteil ging der Mann vor und gelangte somit vor das Bundesgericht. Diesmal wurde der Entscheid der Vorinstanz allerdings bestätigt.

Die Vorgeschichte

Sowohl im Oktober 2011 als auch im Februar 2012 hatte der zwanghafte Sexualverbrecher in seiner Wohnung in Basel zwei Frauen mit chemischen Substanzen sediert. In hilflosem Zustand vergewaltigte er sie anschliessend.

Die ersten Sexualdelikte waren es nicht. Seit den 1980er Jahren beging Markus W. eine Vielzahl an solcher Verbrechen. Es folgten Verurteilungen, weitere Delikte, eine bedingte Freilassung und ein neuerlicher Rückfall.