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Basel-Stadt BS - Pflichtwidriges Verhalten nach Parkschaden

Im Zeitraum zwischen Sonntag, 28.02.2018 und 03.02.2018, 1500 Uhr ereignete sich in Basel, an derMittlere Strasse 31, ein Parkschaden, bei welchem sich der Unfallverursacher nicht um den Schadenkümmerte und sich von der Unfallstelle entfernte.

Eine bis heute unbekannte Auskunftsperson hinterlegte dem Geschädigten einen Zettel an der Windschutzscheibe.

Die unbekannte Auskunftsperson die den Parkschaden beobachtete oder andere Personen, welche Angaben zum Unfallhergang machen können, werden gebeten sich bei der Verkehrspolizei, Tel. 061 699 12 12 oder über KapoVrk.VLZ@jsd.bs.ch zu melden. 

Artikelfoto: Symbolbild