Der FC Basel und die Kantonspolizei Basel-Stadt laden Personen, die mit einem Rayon- oder Stadionverbot belegt worden sind, vor Ablauf des Verbots zu einem freiwilligen Gespräch ein. Mit dieser Gefährderansprache sollen ihnen die Konsequenzen im Falle weiterer Vorfälle vor Augen geführt werden. Zurzeit sind mehrere Fälle der Gefährderansprache noch am Laufen. Nach Abschluss dieser Fälle erfolgt eine Auswertung der ersten Erfahrungen.
Ein Rayonverbot hat zur Folge, dass sich die oder der Fehlbare vor, während und nach einem Fussballspiel nicht in einem bestimmten Perimeter rund um das Fussballstadion aufhalten darf. Nur mit einem Stadionverbot belegte Personen können sich im Umfeld des Stadions aufhalten, dürfen dieses aber nicht betreten. Von der Kantonspolizei Basel-Stadt ausgesprochene Rayonverbote (und Meldeauflagen) können im verwaltungsinternen Rekursverfahren angefochten werden.
Artikelfoto: Martin Meienberger / meienberger-photo - (Symbolbild)