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Basel BS - Nichtanhandnahme im Strafverfahren wegen Störung des Totenfriedens

Am 06.08.2017 wurde ein 20-jähriger Deutscher in gesundheitlich kritischem Zustand vonMaulburg/D durch die Rettungsdienste in die Notfallstation des Universitätsspitals Baseleingewiesen.

Dort konnte nur noch der Tod des Mannes festgestellt werden. Da die Todesursache nicht geklärt war, ersuchte die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen/D am 07.08.2017 die Staatsanwaltschaft in Basel, die Todesursache abzuklären. In der Folge wurde durch die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt eine Obduktion angeordnet und durch das Institut für Rechtsmedizin durchgeführt.

Am 30.10.2017 erstattete der Anwalt der Mutter des verstorbenen Sohnes Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, weil dem Verstorbenen, ohne dessen Zustimmung, Organe im grossen Umfang entnommen worden seien.

Vor Weihnachten 2017 berichteten diverse Medien über den Fall, wobei die Mutter des verstorbenen Sohnes den Verdacht äusserte, dass es zu einer illegalen Organentnahme gekommen und Ärzte im Universitätsspital Basel in einen organisierten Organhandel verwickelt seien.

Die Abklärungen im Rahmen eines Strafverfahrens sowie das forensische Abschlussgutachten des Instituts für Rechtsmedizin Basel-Stadt ergaben, dass es zu keinem Zeitpunkt zu einer Organentnahme gekommen war oder der Totenfrieden sonst wie gestört worden wäre. Das Verfahren wurde deshalb am 07.05.2018 mit einer Nichtanhandnahmeverfügung abgeschlossen. Sofern nicht Beschwerde dagegen erfolgt, erwächst die Verfügung nach 10 Tagen in Rechtskraft. 

Artikelfoto: Symbolbild