Kantone

Baar ZG - Über 30 Autofahrer ohne gültige Vignette unterwegs

In den letzten Januartagen war auf den Wechseltextanzeigen der Zuger Autobahnen derSlogan «Vignette gewechselt?» zu lesen. Dieser Aufforderung sind viele jedoch nicht gefolgt,wie eine Kontrolle der Zuger Polizei zeigt.

Seit dem 1. Dezember 2017 ist die Autobahnvignette 2018 in der Schweiz erhältlich. Trotz der langen «Karenz- und Wechselzeit» bis zum 31. Januar 2018 haben viele Autolenker noch immer keine gültige Vignette montiert. Dies musste die Zuger Polizei am Freitag (2. Februar 2018) anlässlich einer Verkehrskontrolle feststellen. Zwischen 8 und 10 Uhr und damit nach dem eigentlichen Berufsverkehr kontrollierten Einsatzkräfte bei der Autobahnausfahrt Baar, Zubringer Nordstrasse, insgesamt 56 Autos. 33 von ihnen waren ohne gültige AutobahnVignette auf dem Nationalstrassennetz unterwegs. Den Lenkerinnen und Lenkern wurde eine Ordnungsbusse von 200 Franken ausgestellt.

Das müssen Sie wissen

In vielen Kantonen beginnen die Sportferien. Die Zuger Polizei ruft in Erinnerung, dass a lle Motorfahrzeuge, die auf Autobahnen und Autostrassen unterwegs sind, eine Vignette benötigen.

Dazu gehören Autos, Motorräder, Lieferwagen und Anhänger jeder Art. Motorfahrzeuge über 3,5 Tonnen brauchen eine Vignette, wenn sie nicht der Schwerverkehrsabgabe LSVA unterliegen. Die Vignette muss bei Autos auf der Innenseite der Frontscheibe gut sichtbar aufgeklebt sein. Wichtig dabei ist, dass die Sicht nicht behindert wird. Bei Motorrädern und Anhängern muss die Vignette an einer gut zugänglichen Stelle angebracht werden. Nicht erlaubt ist es, die Vignette mit Klebestreifen oder Folie zu befestigen, so dass sie einfach entfernt und an einem anderen Fahrzeug angebracht werden kann. Die aktuelle Vignette ist gültig vom 1. Dezember 2017 bis 31. Januar 2019.

Artikelfoto: Symbolbild