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Baar ZG - Erneute Verfehlungen einer Barbetreiberin

Bei einer Nachkontrolle wegen verbotener Sportwetten haben die Zuger Strafverfolgungsbehördenerneut Widerhandlungen festgestellt. Eine Frau wurde festgenommen,die Betreiberin angezeigt.

In Zusammenarbeit mit dem Amt für Migration, der interkantonalen Lotterie- und Wettkommission (Comlot) sowie der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug führte die Zuger Polizei am Donnerstagabend (1. Februar 2018) in einem Barbetrieb in der Gemeinde Baar eine Nachkontrolle durch. In den Räumlichkeiten wurde eine 33-jährige Frau aus Bosnien-Herzegowina angetroffen und festgenommen. Sie hatte Servicearbeiten verrichtet, ohne über eine notwendige Arbeitserlaubnis zu verfügen. Sie wurde durch den Schnellrichter der Staatsanwaltschaft zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Vom Amt für Migration wurde die Frau aus der Schweiz weggewiesen sowie mit einem dreijährigen Einreiseverbot für die Schweiz, Liechtenstein und das Gebiet der Schengener Staaten belegt. Sie wird am Dienstag (6. Februar 2018) in ihr Heimatland ausgeschafft.

Bei der Durchsuchung des Lokals konnten die Einsatzkräfte zudem mehrere Wettcomputer und einen grösseren Geldbetrag sicherstellen. Bei der Lokalbetreiberin handelt es sich um eine 38- jährige Frau aus Serbien. Sie muss sich vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten. Ihr werden erneut Verstösse gegen das Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten sowie gegen das Ausländergesetz vorgeworfen.

Artikelfoto: Symbolbild