Kantone

Alkoholtestkäufe im Kanton Luzern

(Bildquelle: polizeiticker)

Im Kanton Luzern werden seit 2010 regelmässig Alkoholtestkäufe durchgeführt. Die Durchfallquote war im vergangenen Jahr mit 69 Prozent so hoch wie noch nie (polizeiticker.ch berichtete).

Auch in diesem Jahr werden wiederum Alkoholtestkäufe durchgeführt. Ziel ist es, die Jugendschutzbestimmungen durchzusetzen und eine verantwortungsvolle Praxis bei den Verkaufsstellen zu entwickeln, welche Alkohol anbieten. Diese Massnahme dient dem Schutz vor missbräuchlichem Alkoholkonsum bei Jugendlichen.

Problematik Alkoholkonsum bei Jugendlichen

Alkoholkonsum unter Jugendlichen stellt eine grosse gesellschaftliche Herausforderung dar. Die alkoholbedingten, gesundheitlichen Schäden sind im Jugendalter besonders ausgeprägt. Deshalb wurde der Verkauf an Jugendliche gesetzlich geregelt. Bier, Wein oder gegorener Most an unter 16-Jährige, sowie Alcopops, Spirituosen oder Aperitif-Getränke an unter 18-Jährige ist verboten.

Jugendschutz im Gastgewerbegesetz

Restaurationsbetriebe, Verkaufslokale und Veranstalter von Einzelanlässen (Festwirtschaften) sind für die Einhaltung des im Gastgewerbegesetz enthaltenen Jugendschutzes verantwortlich. Die Luzerner Polizei kontrolliert die gesetzlichen Vorgaben mittels Alkoholtestkäufen. Jugendliche Testkäufer/innen in Begleitung von Fachpersonen versuchen in zufällig ausgewählten Verkaufsstellen alkoholische Getränke zu erwerben.

Bei gesetzeswidrigem Verkaufsverhalten werden Nachkontrollen durchgeführt. Werden die Jugendschutzbestimmungen wiederholt verletzt, müssen die Verantwortlichen mit verwaltungsrechtlichen Massnahmen rechnen. Die Testkäufe dienen dem Zweck, die bisherige Verkaufspraxis nachhaltig zu verbessern