Kantone

Aargau AG / Zürich ZH - Fundbüros greifen auf heikle Überwachungsdaten zu

(Bildquelle: polizeiticker)

Mit dem Schweizer Überwachungsgesetz (BÜPF) können Behörden auf die Kommunikation von mutmasslichen Straftätern zugreifen und diese überwachen. Nun zeigt eine Recherche von "SRF Data": Anscheinend haben auch verschiedene Fundbüros aus den Kantonen Zürich und Aargau Zugriff auf einen Teil der Daten.

"Im Rahmen eines Strafverfahrens" oder zur "Suche und Rettung vermisster Personen" - dazu soll das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) ausschliesslich genutzt werden. Zumindest auf dem Papier.

Eine Recherche von "SRF Data" zeigt nun: Verschiedene Gemeinden aus den Kantonen Zürich und Aargau haben Zugriff auf Daten, die im Rahmen des Überwachungsgesetzes gespeichert werden. Namentlich die jeweiligen Fundbüros: Diese stellen über ein zentrales System Anfragen an die Datenbanken der Schweizer Mobilfunkanbieter. Damit lassen sich die Eigentümer von verlorenen Mobiltelefonen feststellen.

Keine rechtliche Grundlage vorhanden

Eine rechtliche Grundlage für eine solche Verwendung der Daten lasse sich auf Anhieb nicht erkennen, äussert sich Martin Steiger, Rechtsanwalt und Sprecher der Digitalen Gesellschaft, dazu. Anscheinend heilige der Zweck hier die Mittel.

Bei der zuständigen Stelle im Justizdepartement (EJPD), dem Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (ÜPF), heisst es auf Anfrage, die betroffenen Fundbüros würden im Namen der Polizei handeln - dies sei im Gesetz vorgesehen, auch wenn es sich nicht um eine Straftat handle.

Die ausführliche Recherche von "SRF Data" gibt es morgen Dienstag ab 6 Uhr in "Heute Morgen" bei "Radio SRF" oder auf srf.ch.

Artikelfoto: Peggy_Marco (CC0 Public Domain)