Kantone

Aargau AG - Knochenfund bringt nach 17 Jahren Klarheit in Vermisstenfall

Im Zusammenhang mit einem Suchaufruf eines Angehörigen konnte die Kantonspolizei Aargau das Schicksal einer seit Jahren vermissten Frau klären. Die Angehörigen sowie die involvierten Behörden konnten in diesen Tagen verständigt werden.

Im Februar 2000 ging bei der Kantonspolizei Aargau die Vermisstmeldung von Hauenstein Gina, geb. 1970, ein, was später zu einer Öffentlichkeitsfahndung führte. Nach einem Fund eines menschlichen Oberschenkelknochens im Jahre 2013 führte die Spur in den Landkreis Waldshut (Baden-Württemberg).

Informationsfluss nicht gewährleistet

Die Kantonspolizei veranlasste daraufhin rechtsmedizinische Abklärungen zur allfälligen Klärung des Vermisstenfalles. Anfangs 2015 ging die Rückmeldung ein, dass der Knochen der erwähnten vermissten Frau aus dem Kanton Aargau zugeordnet werden kann.

Die gewonnene Erkenntnis gelangte jedoch aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht an die für den Fund zuständigen deutschen Strafverfolgungsbehörden in Baden-Württemberg. Erst durch die Medienberichterstattung, welche durch einen Aufruf eines Angehörigen über Facebook ausgelöst worden war, vollzog die Kantonspolizei interne Abklärungen und wurde auf die Übereinstimmung mit dem Knochenfund aufmerksam.

Die Kantonspolizei Aargau bedauert, dass die Weitergabe der Information, die anfangs 2015 vorlag, nicht korrekt und adressatengerecht erfolgte.

Kontakt mit Angehörigen aufgenommen

Die neu getätigten polizeilichen Abklärungen führten dazu, dass die zuständige Kriminalpolizei in Waldshut-Tiengen sowie die dortige Staatsanwaltschaft vor wenigen Tagen über das Ermittlungsergebnis durch Weitergabe schriftlicher Akten orientiert werden konnten.

Die engsten Angehörigen der als vermisst gemeldeten Frau, der heute erwachsene Sohn sowie die Mutter, wurden persönlich durch Angehörige der Kantonspolizei Aargau orientiert. Ebenso vermittelte die Polizei zu den Kontaktstellen auf deutscher Seite.

Eine durch die Kantonspolizei beantwortete Medienanfrage der AZ Aargauer Zeitung betreffend Stand der Ermittlungen vom 10.01.2017 war nicht korrekt. Dem polizeilichen Mediensprecher lagen die in dieser Medienmitteilung aufgeführten rechtsmedizinischen Erkenntnisse nicht vor.