Nach ersten umfangreichen Ermittlungen erhärtete sich der Tatverdacht gegen den 46-jährigen Ehemann des Opfers. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen wird beim Zwangsmassnahmengericht Antrag auf Untersuchungshaft gegen ihn stellen. Das mutmassliche Tatmesser konnte sichergestellt werden. Der 23-jährige Sohn wurde aus der Haft entlassen.
Aufgrund der laufenden Strafuntersuchung können keine weiteren Angaben gemacht werden. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen wird zum gegebenen Zeitpunkt über die Ergebnisse der Untersuchung berichten. Die Medienzuständigkeit geht am Dienstag (22.05.2018) an die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen über.