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Waadt / Freiburg - Informationen zum Stand-up-Paddeln auf dem Neuenburger- und Murtensee

(Bildquelle: tickermedia.ch)

Mit der Ankunft der schönen Tage empfehlen die Waadtländer und Freiburger Kantonspolizeien betreffend das Stand-up-Paddeln auf dem Neuenburger- und Murtensee bestimmte Regeln zu beachten. Zu diesem Thema wurde ein Flyer erarbeitet, der diesen Sommer von den genannten Polizeien an die Seefahrer verteilt wird. Diese Prospekte werden ebenfalls an die verschiedenen kantonalen Vermieter von Booten verteilt und sind auf den Webseiten der beiden Polizeien verfügbar.

Stand-up-Paddeln (SUP) ist eine Wassersportart, die in den letzten Jahren auf unseren Seen stark zugenommen hat.

Ein Stand-up-Paddel ist im Sinne der Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern BSV ein Ruderboot. Folglich unterliegen Stand-up-Paddel, sowie Ruderboote, Kanus oder Rennruderboote den Einschränkungen der Schifffahrt und dürfen nicht vor Stränden verkehren. Somit dürfen diese in den für die Schifffahrt verbotenen Gewässern, gekennzeichnet durch gelbe Bojen oder A1-Tafeln, nicht befahren.

Stand-up-Paddeln ist ausserhalb der markierten Zonen erlaubt, unter der Voraussetzung, sich nicht mehr als 25 Meter den Wasserpflanzenbeständen, wie Schilf, Binsen oder Seerosen, zu nähern. Anlegestellen sowie Hafeneinfahrten müssen respektiert werden, in dem parallel zum Ufer verkehrt wird, unter Berücksichtigung eines Mindestabstands von 150 Meter. Kursschiffen darf nicht im Weg gestanden werden.

Befinden Sie sich weiter als 300 Meter vom Ufer entfernt, müssen sie mit Schwimmhilfen ausgerüstet sein. Die Kontaktdaten des Besitzers des SUP müssen auf dem Brett vermerkt sein. Nachts und bei schlechter Sicht muss das SUP oder dessen Benutzer mit einem weissen Licht, das 360° sichtbar ist, ausgestattet sein.

Bei Verstössen gegen die Schifffahrtsvorschriften müssen Stand-up-Paddler mit einer Anzeige rechnen.

Dem Sportler wird nachdrücklich empfohlen, das Brett stets mit einer Befestigung zu sich zu benützen. Dieses Zubehör verhindert, dass sich das Paddel bei einem Sturz zu weit weg entfernt. Bei Warnung vor starkem Wind (oranges Blinklicht etwas 40x/Minute), muss vorsichtig das Ufer aufgesucht werden, und bei Sturmwarnung (oranges Blinklicht etwa 90x/Minute), muss so schnell wie möglich ans Ufer zurückgekehrt werden.

Bei einem Unfall mit Verletzten, Toten oder Vermissten ist unverzüglich die Polizei unter der Nummer 117 zu informieren.

Zusammenfassung :  Kein Kennzeichen notwendig, jedoch Name und Adresse des Besitzers auf dem Brett vermerkt;  Rennsportgerät => Schwimmhilfe (50N) obligatorisch ab 300 Metern vom Ufer;  Nachts und bei schlechter Sicht, 1 weisses Licht, 360° sichtbar obligatorisch.

Empfehlungen Ihrer Seepolizei :  Sich mit einem Leash sichern und einen Neopren-Anzug tragen ;  ACHTUNG : genug trinken, Erschöpfung und Kältewasserschock vermeiden;  KEINE UNNÖTIGEN, WAGHALSIGEN AKTIONEN!