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St. Gallen SG - Änderungen Erweiterte Blaue Zone

(Bildquelle: polizeiticker)

Per 1. Mai 2018 treten Änderungen bei der Erweiterten Blauen Zone (EBZ) in Kraft. Im Zuge der flächendeckenden Ausweitung entsteht neu der Sektor 15 in St. Georgen. Dies führt zu Grenzanpassungen beim bestehenden, angrenzenden Sektor 4. Die Signalisationen und Markierungen werden im April...

Gestützt auf den Richtplan und den Stadtratsbeschluss von 2011 wird die EBZ etappenweise und flächendeckend auf die ganze Stadt St. Gallen ausgedehnt. Im Rahmen dieser Ausdehnung entsteht per 1. Mai 2018 der Sektor 15 im Gebiet St. Georgen. Von dieser Ausdehnung ist auch der bereits bestehende Sektor 4 betroffen, da die Grenzlinie durch die Entstehung des neuen Sektors angepasst wird.

Neu gehört ein Teil des bisherigen Sektors 4 zum neuen Sektor 15 in St. Georgen. Anwohnerinnen und Anwohner müssen diesen neuen Grenzverlauf beachten. Bestehende EBZ-Bewilligungen werden automatisch angepasst. Anwohnende, die im neuen Sektor 15 wohnen und noch keine EBZ-Bewilligung haben, benötigen ab 1. Mai 2018 zum Parkieren in der EBZ eine Bewilligung.

Infos bei der Stadtpolizei

Informationen zu EBZ-Bewilligungen erhalten Anwohnerinnen und Anwohner bei der Stadtpolizei St. Gallen an der Vadianstrasse 57 oder im Web unter www.stadtsg.ch/ebz. Die Markierungen und Signalisationen werden im April 2018 angepasst und wo nötig neu angebracht.

Das Parkieren in der EBZ erfordert weiterhin von Montag bis Samstag eine gültige Tageskarte oder eine Parkscheibe (minimale Parkdauer 1 Stunde). Für unbeschränktes Parkieren in der EBZ ist eine Anwohner- oder Pendlerbewilligung nötig. Diese können online, via ParkingPay (www.parkingpay.ch) oder am Schalter der Stadtpolizei St. Gallen, Vadianstrasse 57, bezogen werden.

Kulanzzeit

Nach der Einführung des neuen EBZ-Sektors 15 wird die Stadtpolizei St. Gallen während einer Kulanzzeit Fahrzeuge ohne gültige Parkbewilligung nicht büssen. Die Kulanz bezieht sich lediglich auf den neuen Sektor 15. Anstelle von Bussen werden während dieser Zeit Flyer mit Informationen zu den Änderungen bei der EBZ verteilt.

Artikelfoto: polizeiticker.ch - (Symbolbild)