Gamprin – Unfallstelle pflichtwidrig verlassen – Wildunfälle sofort melden
Gamprin – Unfallstelle pflichtwidrig verlassen – Wildunfälle sofort melden
06.11.2021 | 15:37
rep
Unfallstelle pflichtwidrig verlassen – Wildunfälle sofort melden (Bildquelle: Landespolizei Liechtenstein)
In Gamprin Bendern kam es am Donnerstag zu einer Kollision zwischen einem Personenwagen und einem Wildtier. Der Fahrer setzte anschliessend seine Fahrt pflichtwidrig fort, ohne den Jagdaufseher oder die Landespolizei zu informieren.
Angefahrene Wildtiere müssen gemeldet werden
Wenn ein Fahrzeuglenker ein Wildtier anfährt, so ist es seine Pflicht unverzüglich die Landespolizei zu informieren und auf den aufgebotenen Wildhüter zu warten. In einem solchen Fall hat eine Kollision mit einem Wildtier keine rechtlichen Konsequenzen. Verlässt man allerdings die Unfallstelle ohne die Landespolizei zu verständigen, so wird dies als pflichtwidriges Verhalten geahndet (Art. 47 SVG) und zur Anzeige gebracht. Dies kann eine Busse bis zu Fr. 20‘000 nach sich ziehen.


