Biel BE - Frau wegen Kindesentführung verurteilt
Wegen Kindesentführung ist eine Bielerin am Freitag zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten teilbedingt verurteilt worden. Sie versteckte ihre einjährige Tochter vor der Bieler Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) versteckt.
Im Oktober 2015 brachte die verurteilte Frau ihre damals knapp einjährige Tochter nicht wie abgesprochen ins Kinderheim unter, sondern tauchte stattdessen unter. Die Zeit ab ihrem Verschwinden verbrachte sie in Biel, Spanien und Frankreich, wo sie schliesslich Mitte 2016 ausfindig gemacht und festgenommen wurde.
Am heutigen Freitag ist die heute 36-jährige Frau nun zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten sowie zu einer achtjährigen, unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Ihr wird das Entführung von Minderjährigen und das Entziehens von Minderjährigen angelastet. Als Geschädigte gelten beim ersten Straftatbestand die Tochter der Frau, beim zweiten die Kesb. Sie hatte das Aufenthaltsbestimmungsrechts des Mädchens zum Zeitpunkt des Verschwindens inne.
Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland in Biel konnte die Bielerin nach der Urteilsverkündung dennoch als freie Frau verlassen. Weil sie die nötige Zeit bereits in Auslieferungs-, Untersuchungs- und Sicherheitshaft verbracht hatte.
Unterstützung von "diversen Personen"
Auf ihrer Flucht wurde die Mutter "von diversen Personen unterstützt". Dies geht laut der "sda" aus der Anklageschrift hervor. Dazu liefen separate Verfahren. Weitere Informationen wurde nicht gemacht.
Keine Therapie auferlegt
Uneinigkeit herrschte im Gerichtssaal bei der Frage, ob die Frau zu einer ambulanten Therapiezu verurteilen sei oder nicht. Ein Psychiater berichtete von einer festgestellten Persönlichkeitsstörung und schlug eine ambulante Therapie vor. Weiter meinte dieser aber auch, dass die Frau bei ihren Taten vollständig zurechnungsfähig gewesen sei.
Letzten Endes entschied sich das Gericht gegen die Empfehlung des Psychiaters. Daher wurde ihr keine therapeutischen Massnahmen auferlegt.
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